Sohn des Geschäftsführers der Lagerhausgenossenschaft St. Pölten. – Nach Absolvierung des Realgymnasiums und eines Jusstudiums an der Universität Wien (1954 Dr. jur.) trat K. 1955 als Wirtschaftsjurist in den Österreichischen Raiffeisenverband ein, machte rasch Karriere, fungierte ab 1962 als Generalsekretärstellvertreter, 1976–90 als Generalsekretär sowie 1990–94 als Generalanwalt des Österreichischen Raiffeisenverbands und war danach Ehrengeneralanwalt. Daneben fungierte er 1976–94 als Vizepräsident der Confédération Européenne de l'Agriculture, ab 1981 als Schriftführer des nach seinem Vorgänger benannten Dr. Rudolf-Rasser-Instituts und als Vorstandsmitglied der Internationalen Raiffeisenunion (IRU), war ab 1988 deren Vizepräsident und später Ehrenmitglied des IRU-Vorstands sowie Präsidiumsmitglied des Comité Général de la Coopération Agricole de la Communauté Européenne. Im Raiffeisenverband engagierte sich K. besonders für den Auf- und Ausbau der Bildungs-, Schulungs- und Öffentlichkeitsarbeit und war an der Schaffung der 1974 eröffneten Raiffeisen-Akademie zur Aus- und Weiterbildung von Funktionären und Mitarbeitern maßgeblich beteiligt. Als Generalanwalt setzte er wesentliche Akzente für die Neustrukturierung des Österreichischen Raiffeisenverbands und forcierte die Internationalisierung von Raiffeisen Österreich, v. a. im Hinblick auf einen Beitritt zur Europäischen Union. Im Rahmen seiner Tätigkeit für die Raiffeisenorganisation legte K. besonderen Wert auf die legistische Basis für ein modernes landwirtschaftliches Genossenschaftswesen: So war er Mitgestalter der Gewerbeordnung 1973, der Genossenschaftsgesetznovelle 1974, des Kreditwesengesetzes 1979, der Kartellgesetze 1988 und 1993 sowie des Bankwesengesetzes 1993. K. wurde mit dem Titel eines Kommerzialrats, mit der Raiffeisennadel in Gold und mit dem Großen Goldenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ausgezeichnet.
Referenz: ÖBL Online-Edition, Bd. (Lfg. 1, 2011)